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Antragsportal nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Nachfolgend besteht die Möglichkeit, folgende Neuanträge zu stellen:
  • „Neuantrag Erdgas“: Neuantrag nach § 33 EWPBG für den nach § 32 EWPBG bestehenden Vorauszahlungsanspruch des Lieferanten auf den Erstattungsanspruch nach § 31 EWPBG betreffen Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) nach §33d die nach §§ 3, 5 und 6 zu gewährenden Entlastungen
  • „Neuantrag Wärme“: Neuantrag nach § 33 EWPBG für den nach § 32 EWPBG bestehenden Vorauszahlungsanspruch des Lieferanten auf den Erstattungsanspruch nach § 31 EWPBG betreffend die nach §§ 11 und 14 zu gewährenden Entlastungen
  • „Neuantrag Selbstbeschaffer Erdgas“: Neuantrag nach § 35 EWPBG für den bestehenden Vorauszahlungsanspruch des Letztverbrauchers nach § 7 EWPG
Für einen Antragsteller müssen bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen separate Anträge sowohl aus der Funktion als Erdgaslieferant als auch Wärmeversorgungsunternehmen gestellt werden.
Vor Antragseinreichung machen Sie sich bitte mit den anzugebenden Informationen vertraut, die Sie den nachfolgenden Antrags-Checklisten entnehmen können.
Die Anforderung weiterer Informationen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Welche Informationen muss ich bereithalten?
Online-Formular für die Erstellung der Selbsterklärung nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG.

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Bei inhaltlichen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an de_gaswaermepreisbremse@pwc.com.
Für technische Fragen rund um diese Plattform steht Ihnen unsere Hotline unter +49 30 2636 5030 zur Verfügung.
Die Erdgas-Wärme-Preisbremse ist eine Fördermaßnahme des
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragt:
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