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Antragsportal nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Über dieses Antragsportal besteht die Möglichkeit, Neuanträge sowie Änderungsanträge auf den Vorauszahlungsanspruch des Lieferanten auf den Erstattungsanspruch nach § 32 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zu stellen.
Anträge können als Erdgaslieferant und bzw. oder als Wärmeversorgungsunternehmen nach § 33 EWPBG gestellt werden oder als Selbstbeschaffer von Erdgas nach § 35 EWPBG.
Beachten Sie vor Antragstellung die jeweils gültigen Version der „Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren“ (FAQs).
Machen Sie sich ergänzend mit den in einem Antrag anzugebenden Informationen vertraut, die Sie den nachfolgenden Antrags-Checklisten entnehmen können.
Die Anforderung weiterer Informationen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

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Bei inhaltlichen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an de_gaswaermepreisbremse@pwc.com.
Für technische Fragen rund um diese Plattform steht Ihnen unsere Hotline unter +49 30 2636 5030 zur Verfügung.
Die Erdgas-Wärme-Preisbremse ist eine Fördermaßnahme des
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragt:
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