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Antragsportal nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Über dieses Antragsportal besteht die Möglichkeit, einen Endabrechnungsantrag über den Erstattungsanspruches nach § 34 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) für gewährte Entlastungen oder einen eigenständigen Prüf- und Auszahlungsantrag unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 33 EWPBG auf den Erstattungsanspruch nach § 32 EWPBG zu stellen.
Wenn Sie bereits eine Vorauszahlung nach § 32 EWPBG von der KfW erhalten haben, sind Sie verpflichtet eine Endabrechnung nach § 34 EWPBG vorzulegen.
Wenn Sie Ihren Letztverbrauchern bzw. Kunden Entlastungen gewährt haben, aber keine Vorauszahlungen nach § 33 EWPBG erhalten haben, können Sie einen eigenständigen Prüf- und Auszahlungsantrag stellen.
Selbstbeschaffer von Erdgas senden einen formlosen Antrag per E-Mail an de_gaswaermepreisbremse@pwc.com.
Beachten Sie vor Antragstellung die jeweils gültige Version der „Häufig gestellten Fragen zum Antragsverfahren“ (FAQs).
Machen Sie sich ergänzend mit den in einem Antrag anzugebenden Informationen vertraut, die Sie den nachfolgenden Antrags-Checklisten entnehmen können.
Die Anforderung weiterer Informationen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

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Bei inhaltlichen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an de_gaswaermepreisbremse@pwc.com.
Für technische Fragen rund um diese Plattform steht Ihnen unsere Hotline unter +49 30 2636 5030 zur Verfügung.
Die Erdgas-Wärme-Preisbremse ist eine Fördermaßnahme des
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragt:
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